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BSG, 17.10.1969 - 3 RK 30/68 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 25.08.1961 - 2 RU 195/60
Entschädigungspflicht nach Unfall - Frage des zuständigen Versicherungsträgers - …
Auszug aus BSG, 17.10.1969 - 3 RK 30/68
die Zulassung des Rechtsmittels nicht gegen das Gesetz verstößt und deshalb für das Bundessozialgericht (BSG) bindend ist (vgl° BSG 109 240)° Zwar hat das BSG in BSG 459 140 ausgesprochen" daß Vorabentscheidungen nach 5 590 Absc 2 der Zivilprozeßordnung (ZPO) als Zwischenurteile im Sinne des 5 505 ZPO nur mit dem Endurteil angefochten werden könnten und daß die Zulassung der Revision gegen ein solches Zwischenurteil daher unwirksam seid Weiter ist in BSG 15, 52 entschieden" daß gegen ein Zwischenurteil über eine Prozeßvoraussetzung die Revision nicht gegeben sei? wenn das Vorliegen dieser Prozeßvoraussetzung verneint .5.
- BSG, 30.10.1990 - 4 RK 1/89 Denn bei der allein in Bayern gültig gewesenen VH 1976 handelt es sich um nicht revisibles Recht (vgl BSG-Urteil vom 17. Oktober 1969 - 3 RK 30/68), so daß die Auslegung des Berufungsgerichts für die Revisionsinstanz maßgebend ist (§ 202 SGG iVm § 562 der Zivilprozeßordnung - ZPO).